Info | Strafverteidiger Helmut F. Schade | FON  02642-21741

Häufig unverhofft erhält der betroffene Bürger eine polizeiliche Vorladung, in der ihm mitgeteilt wird, er solle als Beschuldigter vernommen werden. Insoweit wird er sehr bestimmt aufgefordert, sich an einem bestimmten Tage zu einer bestimmten Zeit auf der Polizeidienststelle einzufinden.

Hier finden Sie Infos zur => polizeilichen Vorladung

Oder schlimmer noch: Eine angeordnete Haus- und/oder Firmendurchsuchung wird "ohne Vorwarnung" durchgeführt.

Wie verhalte ich mich in dieser Situation richtig?

Hierzu nachfolgende Infos und Videos:


   

Wie geht es weiter?

Zunächst solle der Beschuldigte in jedem Fall von seinem elementaren Recht, schweigen zu dürfen, Gebrauch machen. Der beauftragte Strafverteidiger wird Akteneinsicht beantragen. Ohne Kenntnis dessen, was bereits ermittelt worden ist, geht gar nichts! Erst auf dieser Grundlage kann ein erfolgreiches Verteidigungskonzept entwickelt werden.

Was kostet mich das Ganze?


Dies ist eine Information der Anwaltskanzlei Schade
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Rechtsanwalt Helmut F. Schade in Remagen - Strafverteidigungen

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